Mietbedingungen

 

Moin lieber Gast,

 

wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt in unserer Wohnung auf der Nordseeinsel Föhr entschieden haben. Die nachfolgenden Mietbedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Gast und der JAJ Ferienwohnung (kurz JAJ).

 

  1. Abschluss des Mietvertrages

    1. Mit der Buchung bietet der Gast der JAJ den Abschluss eines Mietvertrages an. Die Buchung sollte bevorzugt schriftlich, telefonisch, per Mail oder über das Internet vorgenommen werden, kann aber auch mündlich erfolgen.

    2. Der Mietvertrag mit der JAJ kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Bestätigung erfolgt durch die JAJ. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

    3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

  2. Reservierung

    1. Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und der JAJ ausdrücklich vereinbart wurde. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt eine Reservierung bei Annahme durch die JAJ grundsätzlich zum Vertragsabschluss.

    2. Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist der Gast verpflichtet, der JAJ bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung gemäß Ziffer 1.1 behandelt werden soll. Erfolgt keine Mitteilung, so entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der JAJ.

  3. Leistungen und Preise

    1. Für den Umfang der von der JAJ vertraglich geschuldeten Leistungen sind die im Buchungsangebot ausgeschrieben, sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich.

    2. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Gesondert ausgewiesen werden die Kurtaxe sowie Entgelte für Wahl- und Zusatzleistungen ( Endreinigung, Wäschepaket ).

  4. Bezahlung

    1. Mit Vertragsabschluss und Zugang der Buchungsbestätigung wir eine Anzahlung fällig, die auf den Mietpreis angerechnet wird. Die Höhe beträgt 20 % des Gesamtpreises. Die Anzahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu leisten.

    2. Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, entfällt die Anzahlung. Der gesamte Mietpreis ist sofort fällig.

    3. Die Restzahlung ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, 14 Tage vor Anreise fällig und auf das angegebene Konto zu leisten.

    4. Werden Anzahlung oder Restzahlung oder beide nicht fristgemäß geleistet, ist die JAJ nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

  5. Rücktritt des Gastes

    1. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche oder private Gründe entbinden den Gast nicht den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.

    2. Im Fall der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Wohnung (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch der JAJ auf Bezahlung des vereinbarten Mietpreises bestehen. Die JAJ hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

    3. Auf die Zahlung des Gesamtpreises abzüglich der ersparten Aufwendungen kann abgesehen werden, wenn der Gast seinen Rücktritt mindestens 4 Monate vor Anreisebeginn der JAJ bekannt gibt. Von Buchungen, die in der Hauptsaison (Saison A)liegen,  ist ein kostenfreier Rücktritt nur bis zu 6 Monate vor Anreise möglich. Ein Rücktritt bis 2 Monate vor Anreise ist in der Hauptsaison mit einer Zahlung von 60 % des Übernachtungspreises möglich, danach ist der Gesamtpreis fällig.

  6. Obliegenheiten des Gastes / Reklamation

    1. Der Gast ist verpflichtet, der JAJ Mängel der Wohnung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige erfolgt direkt gegenüber der JAJ. Wir werden bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.

    2. Eine Kündigung des Mietvertrages durch den Gast ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten Frist keine zumutbare Abhilfe durch die JAJ erfolgt ist.

    3. Die Wohnung darf nur mit der mit der JAJ vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht der JAJ zur sofortigen Kündigung des Vertrages begründen.

    4. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nicht gestattet.

  7. Haftung der JAJ

    1. Die vertragliche Haftung der JAJ für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes von der JAJ weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

  8. An- und Abreise

    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die Wohnung ab 16 Uhr des Anreisetages zur  Verfügung.

    2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Wohnung bitte bis 10 Uhr zu räumen.

 

 

Wir wünschen Ihnen einen schönen und erholsamen Urlaub!